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SANIERUNG

Sanierung

Wir begleiten Unternehmen in der Krise kompetent vor der Insolvenz, aber auch in der Insolvenz.

Im Vorfeld der Insolvenz ist es bedeutsam, die akuten Krisensymptome zu überwinden. Hierbei geht es meistens darum, die Zahlungsfähigkeit zu erhalten und eine etwaige Überschuldung zu beseitigen. Das setzt eine gute Kommunikation mit allen Beteiligten, insbesondere Kreditinstituten, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Lieferanten und anderen Gläubigern voraus.

 

Oft besteht mit den Beteiligten keine lösungsorientierte Kommunikation, da in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen nicht mehr eingehalten werden konnten. Die Atmosphäre ist oft geprägt durch die Androhung von Zwangsmaßnahmen. Hier stehen wir kompetent, ggfls. mit spezialisierten Beratern oder aber Ihren Beratern an Ihrer Seite, um bei allen Beteiligten für unseren Lösungsansatz zu werben, um das Unternehmen aus der Krise zu führen. Dabei bietet es sich oft an, die Krisensymptome mit Hilfe des bisher tätigen Steuerberaters zu überwinden, da der unternehmerische Steuerberater das Zahlenwerk des Unternehmens beherrscht.

Von Vorteil ist hier unsere Kompetenz im Insolvenzrecht. Hier gelten – auch schon bezogen auf eine vorinsolvenzliche Beratung – eigene rechtliche Besonderheiten. Werden diese nicht beachtet, hat das neben Schadensersatzansprüchen und zivilrechtlichen Inanspruchnahmen gegenüber dem Unternehmer aber auch den bisher tätigen Beratern oft auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

Neben der Überwindung der akuten Krise stehen wir auch langfristig an der Seite des Unternehmens, wenn es darum geht, nachhaltige Lösungen zu erreichen. Dann gilt es mit Hilfe von langfristigen Planungen den dauerhaften Erhalt des Unternehmens zu sichern und über entsprechende Planungen darzustellen. Bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes legen wir den Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer

(IDW S 6) zugrunde. 

Auch die Sanierung des Unternehmens in der Insolvenz ist seit der Einführung des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seit dem 1. März 2012 erleichtert worden. Im Rahmen des sogenannten Schutzschirmverfahrens werden dem Unternehmer mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nicht sofort die Schlüssel aus der Hand genommen. Vielmehr wird ihm die Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten die Sanierungsfähigkeit unter Vorlage eines Insolvenzplans unter Beweis zu stellen.

Bei Bedarf begleiten wir Sie hierbei gern. 

Alle sagten: Das geht nicht.

Dann kam einer, der wusste das nicht und hat’s gemacht.

Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz

Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz erfordern im Regelfall eine gute Kommunikation mit allen Beteiligten. Hier gilt es, bei den Beteiligten darum zu werben, dass sie notwendige Sanierungsmaßnahmen, wie etwa Stundungen, Verzicht, Teilverzicht etc. unter Einbeziehung vorhandener Sicherungsrechte mittragen. Mit transparenten Sanierungskonzepten gilt es, Vertrauen bei den Beteiligten zu erzeugen und die Krise zu überwinden.

 

Wir begleiten Sie bei der strategischen Ausrichtung einer Sanierung, verhandeln mit den Beteiligten über die notwendigen Maßnahmen, erstellen Notfallkonzepte zur Überwindung der akuten Liquiditätsprobleme. Oft werden insbesondere von Kreditinstituten für die Weiterführung der Geschäftsbeziehung umfassende Sanierungsgutachten verlangt, die darlegen, dass keine Insolvenzantragsgründe (Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung) vorliegen und eine positive Fortführungsprognose besteht. Bei den vorgenannten Maßnahmen und der Umsetzung der im Gutachten festgelegten Sanierungsmaßnahmen begleiten wir sie.

Übertragung von Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz

Im Rahmen einer Sanierung kommen zum Teil Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen auf Dritte in Betracht, um sich von verlustbringenden Teilbereichen zu trennen. Fehler bei diesen Transaktionen sind sehr haftungsträchtig und mit strafrechtlichen Risiken verbunden. Von sogenannten „Beerdigungen“ ist dringend abzuraten. Unsere Beratung ist auf eine kompetente und legale Übertragung unter Vermeidung von zukünftigen Haftungen ausgerichtet. Diese Übertragungsform von Unternehmen oder Unternehmensteilen auf Dritte ist mit unserer Hilfe sowohl im als auch außerhalb des Insolvenzverfahrens möglich. 

Sanierung im Rahmen einer Insolvenz

Durch das seit dem 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sind die Sanierungsbedingungen für Unternehmen zum Teil erleichtert worden. Während früher der Unternehmer mit dem Insolvenzantrag die Schlüssel für das Unternehmen aus der Hand gegeben hat, gibt es nun die Möglichkeit, gerichtlich die Eigenverwaltung durch den Unternehmer zu beantragen. Gleichzeitig werden Unternehmen im sogenannten „Schutzschirmverfahren“ vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt. Die Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren wird nur unter strengen Voraussetzungen gerichtlich bewilligt. Im Rahmen eines Insolvenzplans muss dargelegt werden, dass eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Erforderlich ist, dass die Sanierung von der Mehrzahl der Gläubiger mitgetragen wird. Bei der Erarbeitung dieser gerichtlichen Sanierung im „Schutzschirmverfahren“ und der Überzeugung der Gläubiger stehen wir an Ihrer Seite. 

Verkürzung der Insolvenzlaufzeit durch Insolvenzplanverfahren für Freiberufler

Derzeit dauert das Insolvenzverfahren in Deutschland sechs Jahre. Reformdiskussionen zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens sind zwar in der Diskussion, aber noch nicht umgesetzt. Alternativ werden verkürzte Insolvenzverfahren insbesondere in Frankreich (Elsass) und in England angeboten. Die Schwierigkeiten, Insolvenzverfahren dort verkürzt durchzuführen, werden unterschätzt. Insbesondere die Begründung die Begründung des erforderlichen Lebensmittelpunktes im Ausland ist aufwendig.

 

Im deutschen Insolvenzrecht kann das Insolvenzverfahren mittels eines Insolvenzplanverfahrens abgekürzt werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung des Insolvenzplanverfahrens ist, dass die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als im Insolvenzplanverfahren. Die Ausarbeitung des Insolvenzplans bereiten wir mit Ihnen vor. Notwendige Abstimmungen mit Gläubigern, Gericht und Insolvenzverwalter werden von uns vorgenommen.

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